Speditionary Anmelden

Vertragsbedingungen

Nutzungsvertrag, Fassung 1.1. Dies sind zugleich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein zweites Dokument gibt es bewusst nicht, damit nicht zwei Fassungen derselben Regeln nebeneinander stehen.

Beim Abschluss wird dieser Text im Kundenkonto vollständig angezeigt und elektronisch bestätigt; die Ausfertigung geht anschließend als PDF per E-Mail heraus. Hinzu kommt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

Vertragsparteien

Anbieter: Kuhlware, Inhaber Fabian König, Kronenstr.41, 76709 Kronau, info@speditionary.de (nachfolgend „Anbieter“).

Kunde: das nutzende Unternehmen (nachfolgend „Kunde“).

1. Gegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Webanwendung „Speditionary“ als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbrauchervertrag kommt nicht zustande.

2. Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare Recht, die Anwendung im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, die Weitervermietung oder der Betrieb für Dritte sind nicht gestattet.

Die Zahl der Benutzerkonten ist nicht begrenzt. Abgerechnet wird nach der Zahl der aktiven Motorwagen; Anhänger werden nicht berechnet.

3. Preise und Zahlung

Der Grundbetrag beträgt 199,00 Euro je Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und schließt 4 Fahrzeuge ein. Jedes weitere Fahrzeug kostet 25,00 Euro je Monat.

Die Abrechnung erfolgt im gewählten Zeitraum (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) im Voraus über den vom Kunden gewählten Zahlungsdienstleister.

Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

4. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils abgerechneten Zeitraums gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über die Anwendung genügt.

5. Verfügbarkeit

5.1 Der Anbieter betreibt die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und stellt sie mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

5.2 Nicht als Ausfallzeit gelten: (a) angekündigte Wartungsarbeiten von insgesamt höchstens vier Stunden im Kalendermonat, die nach Möglichkeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt werden; (b) Zeiten höherer Gewalt nach § 6; (c) Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere dessen Internetanbindung, Endgeräte und Browser; (d) Ausfälle angebundener Fremdsysteme, die nicht vom Anbieter betrieben werden, insbesondere Telematikdienste, Zahlungsdienstleister und die Postfächer der Empfänger.

5.3 Die Anwendung wird im Rechenzentrum eines vom Anbieter beauftragten Hosting-Dienstleisters betrieben. Dessen Ausfälle werden auf die Verfügbarkeit nach 5.1 angerechnet. Ansprüche des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit richten sich nach 5.4 und § 8.

5.4 Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach 5.1, schreibt der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen den Anteil der Monatsgebühr gut, der auf die Ausfallzeit entfällt. Das Verlangen ist innerhalb eines Monats nach Ende des betroffenen Kalendermonats in Textform zu stellen.

5.5 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an die im Impressum genannte Adresse. Ohne Meldung kann der Anbieter eine Störung nicht beheben; unterbliebene Meldungen sind bei der Bemessung von Ansprüchen zu berücksichtigen.

6. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, Aufruhr, hoheitliche Anordnungen, Arbeitskämpfe auch in fremden Betrieben, großflächige Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, gegen die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt kein hinreichender Schutz möglich war.

Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer und holt Versäumtes nach Wegfall der Störung nach. Für die Dauer der Störung entfällt die Vergütungspflicht anteilig.

Dauert die Störung länger als 30 zusammenhängende Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich in Textform kündigen.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Rechnungsangaben, Steuermerkmale und Kontierungen.

Der Kunde bewahrt seine steuerrelevanten Unterlagen selbst auf (§ 147 AO). Die Anwendung stellt dafür jederzeit einen vollständigen Datenauszug bereit. Der Kunde erstellt diesen Auszug in eigener Verantwortung regelmäßig und bewahrt ihn auf.

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und sperrt ausgeschiedene Beschäftigte unverzüglich.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Betrag.

8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatzausfall, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. Gemessen an der Höhe der vereinbarten Vergütung und am Zweck der Anwendung gelten solche Schäden nicht als vertragstypisch vorhersehbar. Dies gilt insbesondere für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass die Anwendung vorübergehend nicht erreichbar ist; der Ausgleich hierfür richtet sich nach 5.4.

8.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde kann den vollständigen Datenauszug jederzeit selbst abrufen und ihn automatisch zugeschickt bekommen (§ 7).

8.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie zugunsten des Anbieters für das Verschulden der von ihm eingesetzten Dienstleister, insbesondere des Hosting-Dienstleisters nach 5.3.

8.6 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Daten des Kunden

Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nicht für eigene Zwecke, wertet sie nicht mandantenübergreifend aus und verwendet sie nicht zum Training von KI-Systemen.

Nach Vertragsende gibt der Anbieter die Daten auf Wunsch heraus oder löscht sie. Der Kunde kann den vollständigen Auszug jederzeit selbst herunterladen.

Einzelheiten der Verarbeitung regelt der gesondert abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand

Fassung 1.1. Ändert sich der Wortlaut, wird die Fassung hochgezählt; bereits geschlossene Verträge bleiben in ihrer Fassung bestehen und werden im Kundenkonto erneut zur Bestätigung vorgelegt.