Subunternehmer abrechnen: Gutschrift oder Rechnung?
Wer Spitzen nach draußen vergibt, führt zwei Geschäfte in einem: den Verkauf an den Kunden und den Einkauf beim Subunternehmer. Welche Abrechnungsform wann passt, welche Formvorschriften gelten – und warum die Marge je Fahrt und nicht je Monat zählt.
Zwei Wege, eine Leistung abzurechnen
Für dieselbe Fremdleistung gibt es zwei zulässige Formen, und die Wahl hat mehr mit dem Arbeitsablauf zu tun als mit dem Steuerrecht:
- Der Subunternehmer stellt eine Rechnung. Der klassische Weg. Er sammelt seine Touren, schreibt, schickt – und der Auftraggeber prüft gegen die eigene Liste. Genau dieser Abgleich kostet Zeit und erzeugt die bekannten Rückfragen über die Fahrt vom Siebzehnten.
- Der Auftraggeber rechnet ab (Gutschriftverfahren). Die Abrechnung entsteht dort, wo die Zahlen ohnehin liegen. Kein Abgleich, keine Differenz, und sie ist am Monatsanfang fertig.
Die Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG hat drei Bedingungen: Sie muss vorher vereinbart sein, das Dokument muss ausdrücklich die Bezeichnung „Gutschrift" tragen, und der Empfänger kann ihr widersprechen. Wird ihr widersprochen, verliert sie ihre Wirkung als Rechnung.
Ein verbreiteter Irrtum am Rande: Die umsatzsteuerliche Gutschrift hat nichts mit der kaufmännischen Gutschrift zu tun, mit der man eine zu hohe Rechnung korrigiert. Dass beide dasselbe Wort tragen, ist eine Altlast der Sprache – im Zweifel schreibt man auf das Korrekturdokument besser „Rechnungskorrektur".
Die Steuerfälle, die in der Praxis vorkommen
- Regelbesteuerter inländischer Subunternehmer. Der Normalfall: 19 Prozent Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug beim Auftraggeber, Aufwand auf dem Konto für Fremdleistungen (SKR03 üblicherweise 3100).
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Keine Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug, und die Abrechnung braucht den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Wird hier versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet der Subunternehmer sie nach § 14c UStG, obwohl er sie nicht berechnen durfte – ein teurer Tippfehler, der in einer Gutschrift ausgerechnet der Auftraggeber verursacht.
- Subunternehmer aus dem EU-Ausland. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UStG). Beide USt-IdNr. gehören auf das Dokument, dazu der Hinweis auf die Steuerschuldumkehr. Die USt-IdNr. des Partners sollte vorher geprüft sein, nicht nachher.
Die Marge gehört an die Fahrt
Fremdvergabe rechnet sich oder nicht – aber das entscheidet sich nicht im Monatsdurchschnitt. Ein Betrieb mit zwanzig Prozent Aufschlag über alles kann einzelne Relationen fahren, die dauerhaft draufzahlen, und die fallen nie auf, weil der Monat stimmt.
Deshalb gehören Verkaufs- und Einkaufspreis an dieselbe Fahrt. Dann beantwortet sich in zwei Minuten, was sonst Gefühlssache bleibt:
- Welche Relation fahren wir dauerhaft unter Einstand?
- Welcher Subunternehmer ist bei welcher Strecke der günstigste?
- Wie viel Umsatz läuft überhaupt über Fremde – und wie viel Ergebnis bleibt davon?
Ein Nebeneffekt, der oft unterschätzt wird: Die Zuschläge müssen auf beiden Seiten stehen. Wenn die Maut an den Kunden weitergegeben, beim Subunternehmer aber mitbezahlt wird, ist die Marge ohne beide Zahlen falsch – regelmäßig zu gut.
Was vor der ersten Tour vorliegen sollte
- Erlaubnis oder Lizenz – Güterkraftverkehrserlaubnis beziehungsweise EU-Lizenz, je nach Verkehr.
- Verkehrshaftungsversicherung mit ausreichender Deckung, als Nachweis mit Gültigkeitsdatum. Gegenüber dem eigenen Kunden haftet man für den Subunternehmer wie für sich selbst (§ 278 BGB).
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, soweit im jeweiligen Verhältnis üblich – und die Klärung, ob eine Bauabzugsteuer- oder Sozialversicherungsthematik berührt ist. Das ist der Punkt, an dem ein kurzer Anruf beim Steuerberater Zeit spart.
- Die Abrechnungsform – Rechnung oder Gutschrift, schriftlich vereinbart, samt Zahlungsziel.
Häufige Fragen
Was ist eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuerrechts?
Die Abrechnung durch den Leistungsempfänger: nicht der Subunternehmer schreibt die Rechnung, sondern der Auftraggeber rechnet für ihn ab (§ 14 Abs. 2 UStG). Das muss vorher vereinbart sein, das Dokument muss das Wort „Gutschrift" tragen, und der Subunternehmer kann widersprechen. Mit einer kaufmännischen Gutschrift im Sinne einer Rückvergütung hat das nichts zu tun.
Wann lohnt sich das Gutschriftverfahren?
Wenn der Auftraggeber die Zahlen ohnehin hat: Er kennt die gefahrenen Touren, den vereinbarten Preis und den Zeitraum. Der Subunternehmer muss dann nichts zusammenstellen, es gibt keine Differenzen über die Anzahl der Fahrten, und die Abrechnung ist am Monatsanfang fertig statt am Monatsende.
Was ist bei Kleinunternehmern zu beachten?
Ein Subunternehmer nach § 19 UStG weist keine Umsatzsteuer aus, und die Abrechnung darf keine enthalten – auch nicht als Gutschrift. Steht dort trotzdem Umsatzsteuer, schuldet er sie nach § 14c UStG, obwohl er sie gar nicht berechnen durfte. Die Abrechnung braucht stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Wie berechne ich die Marge je Fahrt?
Verkaufspreis minus Einkaufspreis, beides netto und beides auf derselben Fahrt. Sinnvoll ist die Betrachtung je Fahrt und nicht je Monat: ein Monat mit auskömmlichem Durchschnitt kann einzelne Touren enthalten, die dauerhaft Geld kosten – und genau die wiederholen sich.
Wer haftet, wenn der Subunternehmer einen Schaden verursacht?
Gegenüber dem Auftraggeber haftet der Spediteur beziehungsweise Frachtführer für seine Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB). Ob und wie weit er beim Subunternehmer Rückgriff nehmen kann, hängt vom Vertrag und dessen Versicherung ab. Deshalb gehört der Nachweis einer gültigen Verkehrshaftungsversicherung zu den Unterlagen, die vor der ersten Tour vorliegen sollten.
Dieser Text fasst den Stand vom 26. September 2026 zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Schwellenwerte ändern sich; für den eigenen Betrieb entscheidet der Steuerberater.
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In Speditionary trägt jede Fahrt beide Seiten: was der Kunde zahlt und was der Subunternehmer berechnet, jeweils mit eigenen Zuschlägen und eigenem Steuerschlüssel. Daraus entstehen der Abrechnungslauf je Subunternehmer – wahlweise als Gutschrift mit dem vorgeschriebenen Wortlaut oder als Aufstellung zur Rechnungsprüfung – und die Marge je Fahrt, je Relation und je Partner. Kleinunternehmer und Reverse Charge sind als eigene Steuerschlüssel hinterlegt, damit auf einer Gutschrift nicht steht, was dort nicht stehen darf.
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