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Speditionsdaten an DATEV übergeben: Buchungsstapel statt Abtippen

Zwischen der letzten Frachtrechnung und der Buchhaltung liegt in vielen Betrieben ein Arbeitstag, der niemandem gehört. Wie aus abgerechneten Fahrten ein Buchungsstapel wird, welche vier Angaben stimmen müssen und was der Steuerberater tatsächlich braucht.

Was der Steuerberater bekommt

Der Steuerberater bucht keine Fahrten. Er bucht Beträge auf Konten. Aus einer Sammelrechnung über vierzig Transporte entsteht deshalb kein Stapel mit vierzig Zeilen, sondern in der Regel eine Zeile je Steuersatz: Betrag, Gegenkonto, Debitorenkonto, Belegdatum, Belegnummer, Buchungstext.

Drei Angaben machen diese Zeile buchbar:

Die vier Angaben, an denen ein Import scheitert

Ein DATEV-Import ist erfreulich unbestechlich: entweder er läuft durch, oder er bricht ab. Die Ursachen wiederholen sich.

  1. Berater- und Mandantennummer. Beide stehen in der Kopfzeile der Datei und kommen vom Steuerberater. Stimmen sie nicht, meldet DATEV, die Datei gehöre zu einem anderen Mandanten – der häufigste Abbruch überhaupt und der am schnellsten behobene.
  2. Wirtschaftsjahr. Beginnt es nicht am 1. Januar, muss das hinterlegt sein. Buchungen außerhalb des angegebenen Jahres fallen heraus.
  3. Sachkontenlänge. Vier- oder fünfstellig, je nach Einrichtung der Kanzlei. Eine Datei mit vierstelligen Konten in einem fünfstelligen Mandanten erzeugt Konten, die niemand erwartet.
  4. Debitoren. Jeder Kunde braucht sein Konto, und zwar dasselbe wie im Vorsystem. Wer Kunden im TMS anlegt und die Nummern dort fortlaufend vergeben lässt, sollte den Bereich einmal mit der Kanzlei abstimmen – hinterher umzunummerieren ist mühsam.

Zwei Wege, und sie schließen sich nicht aus

Wer schreibt die Rechnung? Diese Frage entscheidet über den ganzen Ablauf, und beide Antworten sind vertretbar:

In der Praxis kommt beides gemischt vor: Stammkunden über das Vorsystem, öffentliche Auftraggeber mit Leitweg-ID über die Kanzlei. Eine Software sollte das je Kunde zulassen und nicht als Grundsatzentscheidung verlangen.

Belege gehören dazu

Ein Buchungssatz ohne Beleg ist eine Behauptung. Zum Stapel gehören deshalb die Ausgangsrechnungen als PDF und, soweit vorhanden, die Ablieferbelege. Wer beides zusammen übergibt, beantwortet die Rückfragen des Steuerbüros, bevor sie entstehen.

Wichtig dabei: die Aufbewahrungspflicht bleibt beim Unternehmen. Dass die Kanzlei die Daten hat, entbindet nicht davon, sie selbst vorhalten zu können – auch dann, wenn das Vertragsverhältnis zur Kanzlei oder zum Softwareanbieter endet. Das ist der eigentliche Grund, aus dem ein vollständiger Datenauszug kein Luxus ist.

Häufige Fragen

Was ist ein DATEV-Buchungsstapel?

Eine Datei mit den Buchungssätzen eines Zeitraums, die der Steuerberater in seine Finanzbuchhaltung einliest. Üblich ist das CSV-Format EXTF mit einer Kopfzeile, in der Beraternummer, Mandantennummer, Wirtschaftsjahr und Sachkontenlänge stehen. Passt eine dieser Angaben nicht, lehnt DATEV den Import als fremden Mandanten ab.

Brauche ich SKR03 oder SKR04?

Das legt der Steuerberater fest, nicht die Software. SKR03 ist nach Geschäftsvorfällen gegliedert und im Mittelstand verbreitet, SKR04 folgt der Bilanzgliederung. Für die Frachtabrechnung ändert sich dadurch nur die Kontonummer: Erlöse aus Transportleistungen liegen in SKR03 üblicherweise auf 8400, in SKR04 auf 4400.

Was ist ein Debitorenkonto?

Die Kontonummer, unter der ein Kunde in der Buchhaltung geführt wird – üblicherweise fünfstellig ab 10000. Jeder Kunde braucht genau eine, und sie muss zwischen Vorsystem und Buchhaltung übereinstimmen. Kreditoren, also Lieferanten und Subunternehmer, liegen im Bereich ab 70000.

Warum scheitert der Import so oft?

Fast immer an vier Dingen: falsche Berater- oder Mandantennummer, ein Wirtschaftsjahr, das nicht zum Buchungsdatum passt, eine abweichende Sachkontenlänge, oder Debitorenkonten, die es in der Buchhaltung noch nicht gibt. Der Fehlertext nennt das selten so deutlich.

Muss ich die Belege auch übergeben?

Rechnungen und Ablieferbelege gehören zum Buchungssatz. Wer sie mitliefert, erspart dem Steuerbüro die Rückfrage und sich selbst das Suchen. Die Aufbewahrungspflicht bleibt dabei beim Unternehmen – eine Übergabe an den Steuerberater ist keine Auslagerung der Pflicht.

Dieser Text fasst den Stand vom 26. September 2026 zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Schwellenwerte ändern sich; für den eigenen Betrieb entscheidet der Steuerberater.

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Speditionary führt Debitoren- und Kreditorenkonten mit, vergibt sie fortlaufend im abgestimmten Bereich und erzeugt den Buchungsstapel im Format EXTF – mit Berater- und Mandantennummer, Wirtschaftsjahr und Sachkontenlänge aus den Stammdaten des Mandanten. Wahlweise übergibt es nur die Leistungsdaten, wenn die Kanzlei die Rechnung schreiben soll. Ein vollständiger Datenauszug steht jederzeit bereit; er gehört dem Betrieb, nicht uns.

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