Fahrerkarte, Modul 95 und Lenkzeiten: die Fristen im Fuhrpark
Fahrerkarte, Weiterbildung, Auslesefristen, Lenk- und Ruhezeiten: lauter Termine, die sich lange vorher ankündigen und trotzdem übersehen werden, weil niemand zuständig ist. Was wann abläuft, wer es überwachen muss und was ein Kalender daran ändert.
Vier Fristen, die ein Fahrzeug stilllegen können
- Fahrerkarte – fünf Jahre. Läuft sie ab, darf der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr führen. Der Ersatz ist rechtzeitig zu beantragen; sechs Wochen Vorlauf sind eine realistische Untergrenze.
- Weiterbildung nach BKrFQG (Schlüsselzahl 95) – fünf Jahre. 35 Stunden, üblicherweise in fünf Modulen. Sie lassen sich über die Jahre verteilen, und genau deshalb bleiben sie liegen: Wer erst im letzten Quartal anfängt, findet keinen Kursplatz mehr.
- Auslesen der Fahrerkarte – alle 28 Tage. Die Frist läuft je Fahrer, nicht je Fahrzeug.
- Auslesen des Fahrzeugspeichers – alle 90 Tage. Wird sie überschritten, können Daten überschrieben sein – und was überschrieben ist, lässt sich nicht nachreichen.
Lenk- und Ruhezeiten in Kurzform
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr gilt die Verordnung (EG) 561/2006:
- Tageslenkzeit: neun Stunden, zweimal pro Woche zehn.
- Lenkzeitunterbrechung: nach spätestens viereinhalb Stunden 45 Minuten, aufteilbar in 15 und danach 30 Minuten.
- Tägliche Ruhezeit: elf Stunden, dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf neun Stunden verkürzbar.
- Wochenlenkzeit: höchstens 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90.
Im reinen Nahverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen greift die Verordnung nicht – das Arbeitszeitgesetz mit seinen Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten aber sehr wohl. Der verbreitete Satz „bei uns gilt das nicht, wir fahren nur Sprinter" stimmt deshalb nur zur Hälfte.
Warum die Termine trotzdem übersehen werden
Nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Struktur: Die Frist steht auf einem Dokument im Fahrerhaus, das Dokument gehört dem Fahrer, und im Büro liegt bestenfalls eine Kopie in einer Personalakte. Niemand sieht Monate vorher hin, weil niemand einen Anlass hat hinzusehen.
Der Aufwand, das zu ändern, ist lächerlich klein: zwei Datumsfelder je Fahrer und eine Anzeige, die ab etwa sechzig Tagen vor Ablauf warnt. Der Nutzen ist ein Fahrzeug, das weiter fährt.
Die Pflichten des Unternehmers
Die Überwachung ist keine Gefälligkeit gegenüber dem Fahrer, sondern eine eigene Pflicht. Dazu gehören:
- Die Einsatzplanung so gestalten, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Eine Tour, die sich nur mit Verstoß fahren lässt, ist ein Organisationsfehler und nicht das Problem des Fahrers.
- Die Daten fristgerecht auslesen und aufbewahren.
- Verstöße auswerten und abstellen – wer auswertet und nichts unternimmt, steht schlechter da als vorher.
- Qualifikationen im Blick behalten: Fahrerkarte, Schlüsselzahl 95, dazu arbeitsmedizinische Untersuchungen, wo sie vorgeschrieben sind.
Bei einem Unfall wird genau diese Organisation geprüft. Das ist der Grund, aus dem sich der kleine Aufwand lohnt – nicht das Bußgeld.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?
Fünf Jahre. Der Antrag auf Neuausstellung sollte etwa sechs Wochen vor Ablauf gestellt werden – die Bearbeitung dauert, und eine abgelaufene Karte bedeutet, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr führen darf.
Was ist „Modul 95"?
Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein weist die Berufskraftfahrerqualifikation nach. Sie muss durch eine Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre erneuert werden (BKrFQG). Ohne gültige Schlüsselzahl ist eine gewerbliche Fahrt nicht zulässig – der Führerschein selbst bleibt davon unberührt.
Wie oft muss der Tachograf ausgelesen werden?
Die Fahrerkarte ist spätestens alle 28 Tage auszulesen, der Massenspeicher des Fahrzeugs spätestens alle 90 Tage. Die Daten sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wer die Frist reißt, hat die Daten unter Umständen unwiederbringlich verloren, weil der Speicher überschrieben wird.
Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten?
Nach VO (EG) 561/2006: höchstens neun Stunden Tageslenkzeit, zweimal wöchentlich zehn; nach spätestens viereinhalb Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten, teilbar in 15 und 30 Minuten; elf Stunden tägliche Ruhezeit, dreimal wöchentlich auf neun verkürzbar. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen im reinen Inlandsverkehr gelten sie nicht, dafür aber das Arbeitszeitgesetz.
Wer haftet, wenn eine Frist abgelaufen ist?
Nicht nur der Fahrer. Den Unternehmer treffen eigene Organisationspflichten – er muss die Einhaltung sicherstellen, die Daten auslesen und aufbewahren. Ein Bußgeld trifft deshalb regelmäßig beide, und bei einem Unfall stellt sich zusätzlich die Frage nach der Versicherungsdeckung.
Dieser Text fasst den Stand vom 26. September 2026 zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Schwellenwerte ändern sich; für den eigenen Betrieb entscheidet der Steuerberater.
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Speditionary führt je Fahrer die Gültigkeit der Fahrerkarte und der Weiterbildung nach Modul 95 mit und warnt, bevor sie ablaufen – in den Stammdaten und auf der Übersicht, die beim Anmelden erscheint. Die Führerscheinklassen stehen daneben, damit bei der Zuordnung zu einem Fahrzeug auffällt, was nicht zusammenpasst. Das ersetzt keine Auswertung der Tachografendaten, aber es verhindert den häufigsten Fall: die Frist, die niemand auf dem Schirm hatte.
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